Trotz der neuen Sonderverornungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
sind
Individuelle Führungen
im
Kleingruppenformat
oder als
Einzelperson weiter möglich!
Dabei gilt laut "Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2" ab 1. Dezember 2020 Folgendes:
§2 Kontaktbeschränkung
Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
§3 Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit
(1) Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlicher Raum ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie
zusätzlich mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu einem der Haushalte gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Berechnung der zulässigen Personenzahl außer Betracht.
Mit dieser Regelung ist es weiterhin möglich, Stadtführungen im Kleingruppenformat (Stadtführer) plus ein weiter Haushalt bis 5 Personen (Einzelperson, Paar oder Familie) durchzuführen.
Deshalb biete ich extra gesonderte Preise bis zu einer Stärke von fünf Personen an. Klicken Sie sich einfach durch meine Webseiten oder fragen Sie mich direkt an.
ICH FREUE MICH SEHR, VON IHNEN ZU HÖREN!